Der innerstädtische Busverkehr

Seit 1. August 2019 fahren von Montag bis Samstag fünf Linien im Halbstundentakt durch Husum und zwei weitere Linien stündlich zu den Nachbargemeinden Mildstedt sowie nach Hattstedt über Wobbenbüll.

Die Betriebszeiten sind wie folgt: Wochentags fahren die Busse fast 14 Stunden lang zwischen 6.15 Uhr und 19.45 Uhr, samstags von 9.15 Uhr bis 16.45 Uhr. Ergänzt wird das Angebot durch den neuen „OrderBus“.

Das Rendezvous-Prinzip – Sieben Buslinien versorgen Stadtgebiet und Nachbargemeinden. Sie starten und treffen sich immer – wenn es der Verkehr zulässt – zu den gleichen Zeiten am ZOB. Damit dieser Zeittakt möglich ist, sind die Streckenführungen der Stadtlinien deutlich kürzer, als bisher.


Kurze Erläuterung zu den Fahrplänen

Nach dem Rendezvous-Prinzip starten und enden alle Buslinien immer zu den gleichen Zeiten am ZOB. Deshalb folgen auch die Abfahrtzeiten an allen anderen Haltestellen den immer gleichen Intervallen. Ein Beispiel: Der Bus der Linie 1 erreicht die Haltestelle Norderstraße planmäßig 17 Minuten nach und eine halbe Stunde später um 47 Minuten nach der vollen Stunde. Dieses Intervall-Prinzip gilt den ganzen Tag für alle Haltestellen der Stadtlinien. Das Intvervall beträgt Montag bis Samstag 30 Minuten. Für die beiden Linien 6 und 7 zu den Nachbargemeinden Mildstedt bzw. Hattstedt und Wobbenbüll gilt Montag bis Samstag das stündliche Intervall.


Empfehlungen für Fahrgäste

Dass es während des Berufsverkehrs zu Verspätungen kommen kann, liegt auf der Hand. Genauso sind auch kleine Überpünktlichkeiten im Fahrverlauf nicht immer auszuschließen. Deshalb wird allen Fahrgästen empfohlen, mindestens 3 Minuten vor der regulären Abfahrtszeit an der Haltestelle zu sein.

Zusätzlich möchten wir Sie auf die verkürzten Betriebszeiten des HusumBus an Feiertagen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten/Silvester) hinweisen, hier erfolgt die letzte Fahrt ab ZOB für alle Linien um 15:15 Uhr.


Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen des ÖPNV

Die Beförderung von Elektromobilen (sogenannte E-Scooter) in Linienbussen des öffentlichen Personennahverkehrs ist aufgrund der Bauart und der Kipp- und Rutschgefahr in den Fahrzeugen an besondere Voraussetzungen geknüpft. Nur wenn die Voraussetzungen bzw. Kriterien zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen erfüllt sind, ist eine gefahrlose Beförderung in den Linienbussen des Öffentlichen Personennahverkehrs möglich.

Für andere Verkehrsmittel wie beispielsweise Eisenbahn, Straßenbahn oder Fernbusse gelten abweichende Regelungen.

Die Anforderungen an die E-Scooter, die Linienbusse und die Nutzenden von E-Scootern sind auf dem Mobilitätsportal für behinderte Reisende unter „www.oepnv-info.de“ einsehbar.

Die im Stadtverkehr Husum eingesetzten Linienfahrzeuge erfüllen die geforderten Voraussetzungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht, so dass eine Beförderung von E-Scootern nicht möglich ist. Fahrzeuge, mit denen eine Beförderung von E-Scootern möglich ist, weisen im Einstiegsbereich mit einem entsprechenden E-Scooter-Symbol auf diese Möglichkeit hin.


Betriebsstart
Fahrplanheft zum Download

Hotline bei Fragen und Problemen:
Autokraft 0431 38671024
Montag bis Freitag 6.00 bis 20.00 Uhr
Samstag 7.00 bis 14.00 Uhr